I. Allgemeine Bestimmungen – Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma Griebel GmbH (im Folgenden „Verkäufer“) und Verbrauchern oder Unternehmern (im Folgenden „Käufer“), die Waren von der Firma Griebel GmbH erwerben. 2. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Firma Griebel GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt. 3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden gelten nur insoweit, als der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend. II. Vertragsabschluß 1. Bei nicht vorrätiger Ware oder bei einem finanzierten Kauf ist der Käufer an die Bestellung (Vertragsangebot) sechs Wochen gebunden. 2. Der Vertrag kommt mit Ablauf dieser Frist zustande, sofern der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. 3. Der Vertrag kommt abweichend von Ziffer 2. schon vor Ablauf der sechswöchigen Frist zustande, sofern a.) der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, b.) der Verkäufer schriftlich die Annahme des Vertragsangebotes erklärt hat. III. Preise 1. Die Endpreise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer und sind Festpreise. 2. Zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht ausdrücklich im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Montage- oder Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme bzw. Übergabe zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten. 3. Sofern der Verkäufer für den Käufer Planungsleistungen durchführt, wird an deren Ergebnissen geistiges Eigentum des Verkäufers begründet und steht das Urheberrecht dem Verkäufer zu. Sofern die Planungen nicht zu einer Bestellung des Käufers führen, ist der Käufer verpflichtet, die vom Verkäufer im Rahmen der Planung durchgeführten Arbeiten nach Aufwand zu vergüten. IV. Änderungsvorbehalt 1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. 2. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, sofern nicht bei Vertragsabschluß eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. 3. An die bestellten Waren können Qualitätsansprüche nur in der Form gestellt werden, wie sie bei Waren in vergleichbarer Preislage handelsüblich sind oder billigerweise erwartet werden können. 4. Vorbehalten bleiben insbesondere handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen. 5. Ferner bleiben handelsübliche für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. bei Möbel- und Dekorationsstoffen) hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung, insbesondere im Farbton, gegenüber Leder- und Stoffmustern vorbehalten. 6. Vorbehalten bleiben schließlich handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten. V. Lieferfrist 1. Sofern der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Frist für die Nachlieferung zu gewähren. Diese beginnt mit dem Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer beim Verkäufer oder im Fall einer kalendermäßig bestimmten Lieferfrist mit deren Ablauf. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Frist für die Nachlieferung nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. 2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen in seinem eigenen Geschäftsbetrieb oder bei seinen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände, rechtmäßige Aussperrungen oder Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer in diesem Fall nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese nicht innerhalb einer vom Käufer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens beim Verkäufer erfolgt. Für den Fall einer kalendermäßig bestimmten Lieferfrist beginnt die zu setzende angemessene Nachfrist nicht vor dem Ablauf der ursprünglichen Lieferfrist. 3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt. VI. Montage 1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen. 2. Die Mitarbeiter oder Subunternehmer des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden von den Mitarbeitern bzw. Subunternehmern des Verkäufers solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers dennoch ausgeführt, bleibt das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer hiervon unberührt und werden keine Haftungsansprüche gegen den Verkäufer begründet. VII. Eigentumsvorbehalt 1. a.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. 1. b.) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu schützen, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Empfänger der Ware in diesem Fall auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ausdrücklich hinzuweisen. 2. Jeder Standortwechsel der Ware und Maßnahmen bzw. Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des amtlichen Pfändungsprotokolls. 3. Für den Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. b) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. VIII. Gefahrübergang Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. IX. Abnahmeverzug 1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter der Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, keine Erklärung abgibt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann der Verkäufer auch vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 3. verlangen. 2. a.) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat andauert, hat er anfallende Lagerkosten zu tragen. 2. b.) Der Verkäufer kann sich nach seiner Wahl zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. 3. a.) Als Schadensersatz statt der Leistung kann der Verkäufer bei Verzug des Käufers gemäß obiger Ziffer Eins 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. 3. b.) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei auf Bestellung des Käufers erfolgten Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, anstelle des vorgenannten pauschalen Schadensersatzes einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen. X. Rücktritt 1. Eine Lieferungsverpflichtung des Verkäufers besteht nicht, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder wenn Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern die diese begründenden Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er nachweist, sich vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die vorgenannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich nach Kenntnis zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen zurückzuerstatten. 2. Der Verkäufer ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers zu gefährden geeignet sind. Dies gilt auch, wenn der Käufer wegen Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt in diesem Fall Ziffer XI. XI. Warenrücknahme Im Fall eines Rücktrittes und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: 1. für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe 2. für Gebrauchsüberlassung und Wertminderung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze: für Möbel mit der Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung: während des 1. Halbjahres 20 % des Kaufpreises ohne Abzüge während des 2. Halbjahres 40 % des Kaufpreises ohne Abzüge während des 3. Halbjahres 50 % des Kaufpreises ohne Abzüge während des 4. Halbjahres 60 % des Kaufpreises ohne Abzüge während des 3. Jahres 70 % des Kaufpreises ohne Abzüge während des 4. Jahres 80 % des Kaufpreises ohne Abzüge während des 5. Jahres 85 % des Kaufpreises ohne Abzüge während des 6. Jahres 90 % des Kaufpreises ohne Abzüge für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung: während des 1. Halbjahres 30 % des Kaufpreises ohne Abzüge während des 2. Halbjahres 60 % des Kaufpreises ohne Abzüge während des 3. Halbjahres 70 % des Kaufpreises ohne Abzüge während des 4. Halbjahres 80 % des Kaufpreises ohne Abzüge im 3. Jahr 90 % des Kaufpreises ohne Abzüge. Gegenüber den genannten pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis vorbehalten, daß dem Verkäufer kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. 3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff BGB. XII. Gewährleistung 1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat. 2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. 3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist, nicht in angemessener Frist erbracht oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde. 4. Wählt der Käufer nach Ziffer 3. den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. 5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. 6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung, wobei die Gewährleistungsfrist mit der Übergabe zu laufen beginnt. 7. Im übrigen bleibt die Haftung für eine vereinbarte Beschaffenheit der Ware unberührt. XIII. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt nicht, soweit durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so stark benachteiligt werden würde, daß ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. XIV. Gerichtsstand – Erfüllungsort Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozeßordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der Geschäftssitz der Firma Griebel GmbH. Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen WIDERRUFSBELEHRUNG 1. Widerrufsrecht als Verbraucher Bei Kaufverträgen, die zwischen dem Verkäufer und Verbrauchern unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendiensten) zustande gekommen sind, kann der Käufer seine Vertragserklärung binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. durch Brief, Fax, Email) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen worden ist – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor vollständiger Erfüllung der Informationspflichten des Verkäufers gemäß § 312 c Abs. 2 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind. Der Widerruf ist an den Verkäufer zu richten. 2. Widerrufsfolgen Im Fall des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewährt werden, ist insoweit Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung ist kein Wertersatz zu leisten. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von EUR 40,00 hat der Käufer jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht oder wenn – auch bei einem höheren Preis – die Gegenleistung noch nicht erbracht ist. Nicht paketversandfähige Sachen werden abgeholt. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag. Im übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.

Ende der Widerrufsbelehrung

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